Tariftreuegesetz für Bauunternehmen: was Sie jetzt wissen und umsetzen müssen

Die Teilnahme an Vergabeverfahren und die Bewerbung für Öffentliche Aufträge werden künftig verstärkt an die Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen geknüpft. Erfahren Sie, wen das Tariftreuegesetz betrifft und wie Sie Ihre Tariftreue gegenüber Auftraggebern nachweisen können.

Was ist das Tariftreuegesetz?

Unter anderem durch das „Sondervermögen Infrastruktur“ wird in den kommenden Jahren viel Geld in die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern und Schulen investiert.
Dabei soll, wer im Auftrag des Bundes arbeite „auch ordentlich bezahlt werden“, so Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.

Das Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei bestimmten öffentlichen Aufträgen dazu, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einzuhalten. Ziel ist es, fairen Wettbewerb zu sichern und Lohndumping bei öffentlichen Vergaben zu verhindern. Öffentliche Auftraggeber sollen künftig bevorzugt mit Unternehmen zusammenarbeiten, die tarifgerechte Löhne und Arbeitsbedingungen gewährleisten.

Wen betrifft das Tariftreuegesetz?

Betroffen sind unter anderem

  • Bauunternehmen
  • Handwerksbetriebe
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Generalunternehmer
  • Nachunternehmer
  • Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen

Das Tariftreuegesetzt für die Bauwirtschaft

Öffentliche Bauaufträge gehören zu den wichtigsten Anwendungsfällen des Bundestariftreuegesetzes. Unternehmen müssen künftig nachweisen können, dass die tariflichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

In welchen Bundesländern gilt das Tariftreuegesetz für die Bauwirtschaft?

Details folgen.

Was besagt das Tariftreuegesetz?

Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen bei der Ausführung bestimmter öffentlicher Aufträge tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Dazu gehören unter anderem:

  • tarifgerechte Entlohnung
  • Arbeitszeiten
  • Ruhezeiten
  • Urlaubsansprüche

Die Verpflichtung gilt auch für viele Unternehmen, die selbst nicht tarifgebunden sind, wenn sie öffentliche Aufträge ausführen möchten.

Muss mein Unternehmen tarifgebunden sein?

Die Verpflichtung zum Tarifnachweis betrifft nicht nur Unternehmen, die tarifgebunden sind.
Wenn Sie künftig öffentliche Aufträge annehmen bzw. sich an Vergabeverfahren beteiligen möchten, sind Sie zum Nachweis der Tariftreue verpflichtet.

Gilt das Tariftreuegesetz auch für Nachunternehmer?

Auf Bundesebene heißt es im Bundestariftreuegesetz (BTTG) dazu:

„(1) Bundesauftraggeber geben einem Auftragnehmer als Ausführungsbedingung verbindlich vor, dass er den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer, in der sie in Ausführung des öffentlichen Auftrags oder der Konzession tätig sind, mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren muss, die die jeweils einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 festsetzt.

(2) Bundesauftraggeber geben einem Auftragnehmer als Ausführungsbedingung verbindlich vor, von Nachunternehmern und von dem Auftragnehmer oder von Nachunternehmern beauftragten Verleihern zu verlangen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Nachunternehmer und von dem Auftragnehmer oder von Nachunternehmern beauftragte Verleiher ihre Pflichten nach § 4 Absatz 1 und 3 erfüllen.“

Welche Nachweise verlangen öffentliche Auftraggeber?

Die Nachweispflicht wird sich in den Bundesländern voneinander unterscheiden. Wir informieren Sie gerne bzgl. der Anforderungen für Hessen, wo bereits ab dem 1. Juli 2026 die Pflicht zum Tariftreuenachweis gilt.

Ab welchem Auftragswert gilt das Gesetz?

Die Gesetzesänderung betrifft Bauprojekte mit einem Auftrags- oder Vertragswert von mindestens 50.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer.

Wie kann ich Tariftreue nachweisen?

Die PQ Tarif können Sie künftig über die DQB beantragen und so Ihre Tariftreue nachweisen.

Reicht eine Präqualifizierung meines Bauunternehmens als Nachweis für Tariftreue?

Präqualifikation PQ VOB und die Tariftreue („PQ Tarif“) sind zwei voneinander unabhängige Systeme.
Präqualifikation nach VOB (PQ VOB) ist keine Voraussetzung für die Tariftreue.

Was passiert bei Verstößen gegen die Tariftreuepflicht?

Info folgt.